LED-Wände in Oberndorf & Großplakatständer in Laufen
Werbeflächen zur Bewerbung von Veranstaltungen und Betrieben

 

An gut frequentierten Stellen, bzw. neben den wichtigsten örtlichen Ein- & Ausfahrtsstraßen in Laufen & Oberndorf befinden sich Werbeplakatständer und LED-Wände. Diese sollen dem Wildwuchs von Plakaten in Laufen und Oberndorf vorbeugen.

Die beiden LED-Werbeflächen an den Ortseinfahrten von Oberndorf sind eine Kooperation des Tourismusverbandes Oberndorf und der Wirtschaftsplattform Laufen-Oberndorf.
Die erste LED-Wand befindet sich gegenüber der Tankstelle, die zweite am Gastag oberhalb vom Mairoll-Parkplatz. 

In Laufen gibt es 3 Standorte für Großplakatständer. Konzipiert sind diese Plakatständer so, dass pro Ständer an zwei Seiten jeweils 2 Transparente angebracht werden können, um die Werbebotschaft einmal bei der Ortseinfahrt und ein andermal beim Verlassen des Ortes übermitteln zu können.

Standorte LED-Wände Oberndorf

 

 

Buchung der Oberndorfer LED-Wände

Pro Standort werden maximal 6 Sujets im Wechsel angezeigt (10-Sekunden-Rhythmus), um eine gleichmäßige Sichtbarkeit bei der Orts-Ein- und -Ausfahrt zu gewährleisten.

1. Die TERMINVERWALTUNG erfolgt durch den Tourismusverband Oberndorf.
Anmeldung nur schriftlich beim Tourismusverband Oberndorf, per E-Mail an office@stillenacht-oberndorf.com

Buchungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich.

 

2. Die REIHENFOLGE der Nutzer wird wie folgt festgelegt

1. Wirtschaftsplattform Laufen-Oberndorf und Tourismusverband Oberndorf (Eigennutzung)
2. Stadtgemeinde Oberndorf
3. Mitgliedsbetriebe L&O, TVB Oberndorf und Städtemarketing
4. Oberndorfer Vereine und Privatpersonen
5. Nichtmitglieder und Betriebe/Vereine der Regionalverbandsgemeinden Flachgau Nord sowie den Nachbargemeinden von Laufen

 

3. PREISE

für Oberndorfer Betriebe/Vereine und Privatpersonen sowie Laufener Mitgliedsbetriebe von L&O:

  • 1 Standort: € 12,00 / Tag
  • 2 Standorte: € 20,00 / Tag
  • 1 Standort: € 70,00 / Woche
  • 2 Standorte: € 120,00 / Woche
  • 1 Standort: € 250,00 /4 Wochen
  • 2 Standorte: € 400,00 / 4 Wochen

Flex-Pakete (nach Verfügbarkeit)

  • Flex S: € 180,00 (4 Wochen Sichtbarkeit innerhalb von 8 Wochen)
  • Flex M: € 310,00 (8 Wochen Sichtbarkeit innerhalb von 16 Wochen)

Zusatzkosten: Pro Sujet einmalig: € 15,00 Einrichtungskosten

 

für Betriebe/Vereine aus den Regionalverbandsgemeinden Flachgau Nord und Laufener Nachbargemeinden:

  • 1 Standort: € 15,00 / Tag
  • 2 Standorte: € 25,00 / Tag
  • 1 Standort: € 90,00 / Woche
  • 2 Standorte: € 150,00 / Woche
  • 1 Standort: € 310,00 /4 Wochen
  • 2 Standorte: € 500,00 / 4 Wochen

Flex-Pakete (nach Verfügbarkeit)

  • Flex S: € 210,00 (4 Wochen Sichtbarkeit innerhalb von 8 Wochen)
  • Flex M: € 380,00 (8 Wochen Sichtbarkeit innerhalb von 16 Wochen)

Zusatzkosten: Pro Sujet einmalig: € 20,00 Einrichtungskosten

Die gesamte Abrechnung erfolgt über den Tourismusverband Oberndorf.

 

4. STEUERLICHE REGELUNG

Alle angeführten Preise verstehen sich als Netto-Entgelt im Sinne des § 4 UStG 1994 und stellen die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe gemäß Werbeabgabegesetz dar.
Zuzüglich wird die gesetzliche Werbeabgabe in Höhe von 5 % des Netto-Entgelts sowie die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 20 %) verrechnet.
Die Werbeabgabe wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

 

5. SONDERAKTIONEN

Flex-Paket: Der Tourismusverband Oberndorf bietet – je nach Verfügbarkeit freier Werbekapazitäten – das Flex-Paket an.
Dieses Sonderangebot richtet sich an Unternehmen, die kostengünstig auf der LED-Wall präsent sein möchten und bei der Laufzeit zeitlich flexibel sind.
Im Gegensatz zur regulären Buchung erfolgt die Ausspielung des Werbesujets nicht durchgehend, sondern wird auf mehrere Zeiträume innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums verteilt. Die Einteilung erfolgt ausschließlich durch den Tourismusverband Oberndorf und orientiert sich an den verfügbaren Werbekapazitäten.
Die Ausspielung erfolgt flexibel auf den verfügbaren LED-Wall-Standorten. Je nach Auslastung kann das Werbesujet an einem oder an mehreren Standorten ausgespielt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort oder auf eine gleichzeitige Ausspielung an beiden Standorten besteht nicht.

Beispiel:

  • 4 Wochen Sichtbarkeit innerhalb von 8 Wochen
  • Die Ausspielung kann beispielsweise in vier einzelnen Wochen oder in zwei Blöcken zu je zwei Wochen erfolgen.

Die gesamte gebuchte Werbedauer bleibt erhalten. Ein Anspruch auf bestimmte Kalenderwochen, Wunschtermine oder einen durchgehenden Ausspielungszeitraum besteht jedoch nicht.

Das Flex-Paket bietet Unternehmen den Vorteil einer wiederkehrenden Sichtbarkeit über einen längeren Zeitraum. Mehrere Werbekontakte innerhalb eines längeren Zeitraums können die Wiedererkennung einer Werbebotschaft fördern und stellen damit eine attraktive Alternative zur durchgehenden Einschaltung dar.
Die Flex-Pakete sind ausschließlich nach Verfügbarkeit buchbar. Reguläre Buchungen haben stets Vorrang.
Der Tourismusverband Oberndorf behält sich vor, Sonderaktionen und Flex-Pakete zeitlich zu begrenzen, anzupassen oder bei hoher Auslastung auszusetzen.

 

6. TECHNISCHE VORGABEN

  • Format: 1280 x 768 Pixel (HD)
  • Dateiformat: .jpg
  • Auflösung: mind. 300 dpi
  • PDF-Dateien sind nicht zulässig

 

7. Anlieferung der DATEN

 

8. Storno und FRISTEN

  • Stornierungen bis 10 Tage vor Beginn: kostenfrei
  • Danach: 50 % Stornogebühr

 

9. BESONDERE BESTIMMUNGEN

  • Politische Werbung (Parteien, Vorfeldorganisationen etc.) ist ausgeschlossen
  • Bei nicht rechtzeitig gelieferten Daten erfolgt die Verrechnung laut Buchung
  • Öffentliche Informationen (z. B. Katastrophenfälle) haben Vorrang

→ In diesem Fall entfällt die Verrechnung für den betroffenen Zeitraum

Bei technischen Ausfällen der LED-Wall besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung, sofern diese außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches des Betreibers liegen.
Der technische Dienst wird in solchen Fällen umgehend mit der Behebung beauftragt.

 

10. PRODUKTION der Grafiken
Wir empfehlen, für die Erstellung der Grafiken Firmen in Oberndorf oder Laufen zu beauftragen.

 

Alle Infos zum Download als pdf hier

Standorte Großplakatständer Laufen

 

Buchung der Laufener Großplakatständer

Die Plakatständer können von unseren Mitglieds-Betrieben, vom Tourismusverband Oberndorf, von den beiden Stadtgemeinden, sowie aber auch von Vereinen und auswärtigen Betrieben gebucht, und für Werbezwecke genutzt werden.

Nutzungsordnung für die Städtischen Großplakatständer

Präambel: Um den Gewerbetreibenden und sonstigen Interessierten Werbeflächen zur Verfügung stellen zu können, wurden drei Großplakatständer errichtet. Die Plakatständer sind so geplant, dass pro Ständer an zwei Seiten Transparente angebracht werden können, um die Werbebotschaft bei der Ortseinfahrt und beim Verlassen des Ortes zu vermitteln.

Standorte:

B 20 (Freilassinger Straße am Sportplatz)

B 20 (Tittmoninger Straße – Nähe Aldi)

Teisendorfer Straße (Abzweigung Lindenstraße)

1. Terminierung und Verwaltung

Der Terminplan für die Großplakatständer wird in der Stadt Laufen verwaltet.

Eine Anmeldung hat sechs Wochen vor dem gewünschten Nutzungszeitraum schriftlich zu erfolgen.

2. Gebühren

Die Nutzungsgebühr pro Transparent beträgt pro Woche € 100,00

Ermäßigter Satz für Mitglieder von „Laufen aktiv“ und „Oberndorf lädt ein“ sowie für Vereine aus Laufen € 20,00

3. Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch die Stadt Laufen. Die Rechnung muss sofort nach Erhalt bezahlt werden.

4. Art der Transparente

Es sind Transparente in der Größe von maximal 240 cm x 180 cm zu verwenden. Um die Befestigungs-Expander optimal einfädeln zu können, wird empfohlen, an den vier Ecken der Transparente und dann im Abstand von 30 – 50 cm Ösen im Durchmesser von 25 mm anbringen zu lassen.

5. Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Transparente ordnungsgemäß und sicher zu befestigen. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Befestigung der Plakate entstehen. Anbringung durch den städtischen Bauhof ist nach Absprache und gegen Kostenübernahme möglich.

6. Sonstiges

Sofern nicht anderweitig (schriftlich) vereinbart, hat der Nutzer seine Plakate nach Ablauf der gebuchten Zeit auf seine Kosten termingerecht zu entfernen. Sollten die Transparente nicht aufgehängt werden, obwohl eine schriftliche Reservierung oder Buchung vorliegt, erfolgt eine Abrechnung.
Die Buchungen erfolgen ausschließlich kalenderwochenweise.
Zu den gebuchten Zeiten müssen die Transparente (jeweils montags) ab 11 Uhr angebracht und zu Fristende ordnungsgemäß bis spätestens 11 Uhr wieder abgehängt werden.
Jegliche Zeitüberschreitung ist kostenpflichtig. Zeitüberschreitungen werden pro Tag mit jeweils 50,- Euro berechnet und die Plakate durch die Stadt Laufen kostenpflichtig beseitigt und entsorgt.
Für nicht gebuchte, aber aufgehängte Plakate wird ein Betrag von 100,- Euro pro Tag in Rechnung gestellt.
Kosten, welche durch unkorrektes Verhalten des Nutzers entstehen (z.B. falsches Aufhängen, Überhängen anderer Transparente etc.), werden in Rechnung gestellt.

Mit Bestätigung der Buchung akzeptiert der Nutzer die vorliegende Nutzungsordnung.