LED-Wände in Oberndorf & Großplakatständer in Laufen
Werbeflächen zur Bewerbung von Veranstaltungen und Betrieben

An gut frequentierten Stellen, bzw. neben den wichtigsten örtlichen Ein- & Ausfahrtsstraßen in Laufen & Oberndorf befinden sich Werbeplakatständer und LED-Wände. Diese sollen dem Wildwuchs von Plakaten in Laufen und Oberndorf vorbeugen.

Die beiden LED-Werbeflächen an den Ortseinfahrten von Oberndorf sind eine Kooperation des Tourismusverbandes Oberndorf und der Wirtschaftsplattform Laufen-Oberndorf.
Die erste LED-Wand befindet sich gegenüber der Shell-Tankstelle, die zweite am Gastag zwischen dem Mairoll-Parkplatz und dem Café Weitblick. 

In Laufen gibt es 3 Standorte für Großplakatständer. Konzipiert sind diese Plakatständer so, dass pro Ständer an zwei Seiten jeweils 2 Transparente angebracht werden können, um die Werbebotschaft einmal bei der Ortseinfahrt und ein andermal beim Verlassen des Ortes übermitteln zu können.

Standorte LED-Wände Oberndorf

Buchung der Oberndorfer LED-Wände

Konzipiert sind diese LED-Wände so, dass pro Ständer max. 6 Anzeigen im Wechsel (10-Sekunden-Rhythmus) durchlaufen, um die Werbebotschaft einmal bei der Ortseinfahrt und ein andermal beim Verlassen des Ortes übermitteln zu können.

1. Der Terminplan wird im Büro des Tourismusverbandes verwaltet.
Anmeldung nur schriftlich beim Tourismusverband Oberndorf, per E-Mail an office@stillenacht-oberndorf.com

2. Die Reihenfolge der Nutzer wird wie folgt festgelegt

1. Werbegemeinschaft und Tourismusverband Oberndorf (Eigennutzung)
2. Stadt Oberndorf
3. Mitgliedsbetriebe TVB Oberndorf und L&O
4. Oberndorfer Vereine und Privatpersonen
5. Nichtmitglieder und Betriebe und Vereine der Regionalverbandsgemeinden Flachgau Nord sowie den Nachbargemeinden von Laufen

3. Kosten für Oberndorfer und Laufener Betriebe / Vereine und Privatpersonen
1 Standort (beidseitig):
€ 12,00 / Tag
€ 70,00 / Woche
€ 250,00 / 4 Wochen

2 Standorte (beidseitig):
€ 20,00 / Tag
€ 120,00 / Woche
€ 400,00 / 4 Wochen

Kosten für Betriebe/Vereine in den Regionalverbandsgemeinden Flachgau Nord sowie den Laufener Nachbargemeinden
1 Standort (beidseitig):
€ 15,00 / Tag
€ 90,00 / Woche
€ 310,00 / 4 Wochen

2 Standorte (beidseitig):
€ 25,00 / Tag
€ 150,00 / Woche
€ 500,00 / 4 Wochen

Pro Sujet einmalig € 10,00 Einrichtungskosten.
Bei einer Gesamtbuchung von mehr als 20 Wochen pro Jahr: 3 % Gutschrift für das nächste Jahr.
Bei einer Gesamtbuchung von mehr als 35 Wochen pro Jahr: 5 % Gutschrift für das nächste Jahr.
Bei einer Gesamtbuchung von mehr als 50 Wochen pro Jahr: 10 % Gutschrift für das nächste Jahr.

Die Abrechnung erfolgt über den Tourismusverband Oberndorf.

4. Vorgeschriebene Größe der Grafik
Die LED-Wände haben eine Größe von 250 cm (Breite) x 150 cm (Höhe)/ Format 5:3 1280 x 768 Pixel (HD Auflösung)
Bitte die Grafik als .jpg mit einer Auflösung von mind. 150 dpi schicken.

5. Wichtig

  • Im Falle von dringenden Informationen im öffentlichen Interesse durch die Stadtgemeinde Oberndorf oder anderer öffentlicher Einrichtungen (z.B. bei Katastrophen, Pandemien etc.) haben alle bereits gebuchten Einschaltungen gegenüber diesen Einschaltungen Nachrang. Durch den ersatzlosen Entfall der gebuchten Einschaltungszeiten wird für diesen Zeitraum keine Gebühr verrechnet.
  • Buchungen von politischen Parteien und deren Vorfeldorganisationen / Bünde werden nicht angenommen.
  • Sollten die Grafiken nicht rechtzeitig geliefert werden und somit eine Werbung nicht möglich sein, obwohl eine schriftliche Reservierung vorliegt, erfolgt die Abrechnung lt. Reservierung!
  • Buchungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung des Tourismusverbandes Oberndorf als fixiert.
  • Die Grafik(en) müssen mind. 3 Werktage vor Beginn des Buchungszeitraumes per Email beim Tourismusverband Oberndorf einlangen.
  • Stornierungen sind bis 10 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes kostenfrei, danach wird eine Stornogebühr von 50 % der Miete verrechnet.

7. Produktion der Grafiken
Wir empfehlen die Grafiken bei Firmen in Oberndorf oder bei unseren Partnern in Laufen.

Alle Infos zum Download als pdf hier

Standorte Großplakatständer Laufen

Buchung der Laufener Großplakatständer

Die Plakatständer können von unseren Mitglieds-Betrieben, vom Tourismusverband Oberndorf, von den beiden Stadtgemeinden, sowie aber auch von Vereinen und auswärtigen Betrieben gebucht, und für Werbezwecke genutzt werden.

Nutzungsordnung für die Städtischen Großplakatständer

Präambel: Um den Gewerbetreibenden und sonstigen Interessierten Werbeflächen zur Verfügung stellen zu können, wurden drei Großplakatständer errichtet. Die Plakatständer sind so geplant, dass pro Ständer an zwei Seiten Transparente angebracht werden können, um die Werbebotschaft bei der Ortseinfahrt und beim Verlassen des Ortes zu vermitteln.

Standorte:

B 20 (Freilassinger Straße am Sportplatz)

B 20 (Tittmoninger Straße – Nähe Aldi)

Teisendorfer Straße (Abzweigung Lindenstraße)

1. Terminierung und Verwaltung

Der Terminplan für die Großplakatständer wird in der Stadt Laufen verwaltet.

Eine Anmeldung hat sechs Wochen vor dem gewünschten Nutzungszeitraum schriftlich zu erfolgen.

2. Gebühren

Die Nutzungsgebühr pro Transparent beträgt pro Woche € 100,00

Ermäßigter Satz für Mitglieder von „Laufen aktiv“ und „Oberndorf lädt ein“ sowie für Vereine aus Laufen € 20,00

3. Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch die Stadt Laufen. Die Rechnung muss sofort nach Erhalt bezahlt werden.

4. Art der Transparente

Es sind Transparente in der Größe von maximal 180 cm x 240 cm zu verwenden. Um die Befestigungs-Expander optimal einfädeln zu können, wird empfohlen, an den vier Ecken der Transparente und dann im Abstand von 30 – 50 cm Ösen im Durchmesser von 25 mm anbringen zu lassen.

5. Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Transparente ordnungsgemäß und sicher zu befestigen. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Befestigung der Plakate entstehen. Anbringung durch den städtischen Bauhof ist nach Absprache und gegen Kostenübernahme möglich.

6. Sonstiges

Sofern nicht anderweitig (schriftlich) vereinbart, hat der Nutzer seine Plakate nach Ablauf der gebuchten Zeit auf seine Kosten termingerecht zu entfernen. Sollten die Transparente nicht aufgehängt werden, obwohl eine schriftliche Reservierung oder Buchung vorliegt, erfolgt eine Abrechnung.
Die Buchungen erfolgen ausschließlich kalenderwochenweise.
Zu den gebuchten Zeiten müssen die Transparente (jeweils montags) ab 11 Uhr angebracht und zu Fristende ordnungsgemäß bis spätestens 11 Uhr wieder abgehängt werden.
Jegliche Zeitüberschreitung ist kostenpflichtig. Zeitüberschreitungen werden pro Tag mit jeweils 50,- Euro berechnet und die Plakate durch die Stadt Laufen kostenpflichtig beseitigt und entsorgt.
Für nicht gebuchte, aber aufgehängte Plakate wird ein Betrag von 100,- Euro pro Tag in Rechnung gestellt.
Kosten, welche durch unkorrektes Verhalten des Nutzers entstehen (z.B. falsches Aufhängen, Überhängen anderer Transparente etc.), werden in Rechnung gestellt.

Mit Bestätigung der Buchung akzeptiert der Nutzer die vorliegende Nutzungsordnung.